Hier haben wir für Sie die am häufigsten gestellten Fragen bzgl. einer Wohnmobilanmietung zusammen gestellt und beantwortet.
Wir vermieten ausschließlich neue Wohnmobile der KNAUS-TABBERT Gruppe.
Wir vermieten alle Wohnmobileklassen. – beginnend mit einem wendigen ,kompakten ReiseVan („City class ) für 2 bis 3 Personen bis hin zum geräumigen (“ Comfort Plus class“) Liner für höchste Ansprüche.
Das Mindestmietalter ist 21 Jahre, zudem muss der Mieter mindestens seit einem Jahr im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugkategorie gültigen Führerscheins sein.
Eindeutig Nein! Die Wohnmobilvermietung steht jedem frei, der das Mindestmietalter (21) erreicht hat, seit mindestens einem Jahr im Besitz eines entsprechenden, in Deutschland gültigen Führerscheines ist sowie sich durch einen gültigen Personalausweis ausweisen kann.
Für die Fahrzeuge unserer Wohnmobilflotte ist die alte Führerscheinklasse 3 ausreichend. Die Führerscheinklasse B ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg, für die Fahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässigen Gesamtgewicht wird die Führerscheinklasse C1 benötigt.
Die Servicepauschale in Höhe von 140,- € fällt pro Anmietung und Mietfahrzeug einmalig an und ist mitsamt der Mietrechnung vor Mietantritt zu entrichten. Diese Servicegebühr setzt sich u. a. aus nachfolgenden Positionen zusammen:
Sollte Ihre Anfrage zur Anmietung wirtschaftlich vertretbar sein und vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines Mietmobiles, werden wir einer Vermietung zustimmen. In den Schulferien beträgt die Mindestmietdauer jedoch 12 Nächte, Ausnahme: Buchungslücken.
Die Kaution beträgt 1.500 Euro (2020) pro Anmietung und ist bei Fahrzeugübergabe in bar zu hinterlegen.
Zeitnah nach einer Buchung erhalten Sie von uns eine „verbindliche Reservierungsbestätigung“, welche Sie uns bitte unterschrieben retour schicken. Anschließend ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchungseingang eine Anzahlung in Höhe von pauschal 300 € fällig. Die Restzahlung laut der Ihnen dann vorliegenden verbindlichen Reservierungsbestätigung ist bis spätestens 14 Tage vor Mietantritt auf das kommunizierte Konto zu überweisen.
Unsere Wohnmobile können Sie über nachfolgende Wege buchen:
Die jeweils inkludierten Frei-km sowie die Kosten für etwaige benötigte Mehr-km entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem jeweiligen Sonderangebot.
Unsere Wohnmobilflotte besteht aus aktuellen, jungen und neuwertigen Fahrzeugen auf Basis von bewährten Fiat-, Ford- oder Renault-Fahrgestellen und sind – bis auf wenige Ausnahmen – mit einem Anti-Blockier-System (ABS) ausgerüstet.
Wir vermieten ausschließlich Wohnmobile und Reisemobile mit robusten, kraftstoffsparenden und durchzugsstarken Turbodiesel-Motoren der neuesten Generation. Je nach Beladungszustand und Fahrweise müssen Sie mit einem Diesel-Verbrauch von 10-14 Liter/100km rechnen.
Ein Großteil unserer Mietflotte ist bereits jetzt umweltfreundlich mit einem effektiven Rußpartikelfilter ausgerüstet.
Aktuell führen wir in unserer Mietflotte einige wenige Fahrzeuge mit Anhängerkupplung und/oder Automatikgetriebe. Die Benutzung einer vorhandenen Anhängekupplung ist durch den Vermieter genehmigungs- als auch aufpreispflichtig! In unserer Online-Buchungsmaske können Sie gezielt nach derartigen Fahrzeugen selektieren und suchen.
Nein.
Jeder Wohnmobilvermieter, der gegen Entgelt sein Wohnmobil vermietet, handelt gewerblich. Somit kann es eine „Wohnmobilvermietung von Privat“ im eigentlichen Sinne nicht geben.
Achten Sie bitte bei Anmietung eines Wohnmobiles auf den Eintrag in den Fahrzeugpapieren. Hier muss ausdrücklich eine Zulassung als „Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ vermerkt sein, andernfalls genießen Sie als Mieter im Schadensfalle KEINEN (!) Versicherungsschutz !
Der Mietpreis wird stets nächteweise berechnet und berücksichtigt ebenso taggenau eine eventuelle Saisonzeitenüberschneidung.
Soweit freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres bei der in der Reservierungsbestätigung genannten Anmietstation vorhanden sind und die Mietdauer nicht reduziert wird, ist eine Umbuchung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Aufpreis möglich.
Nein! Einwegmieten sind leider nicht möglich.
Prinzipiell können die Mietfahrzeuge an unserer Mietstationen zu den normalen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 9-18.00 Uhr / Sa. 9-12.00 Uhr) angesehen werden. Bitte beachten Sie, dass in Abhängigkeit der Station und der Auslastung nicht immer ein kompletter Querschnitt der Mietflotte vor Ort besichtigt werden kann. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit uns zur Abstimmung eines Besichtigungs- und Beratungstermins. Andernfalls kann Ihr Weg umsonst gewesen sein.
Jedes unserer Wohnmobile ist mindestens mit nachfolgendem Zubehör ausgerüstet:
Unser Tipp: Empfehlenswertes Zubehör neben der oben genannten Standardausrüstung. Es hat sich in der Praxis bewährt, nachfolgendes Zubehör optional zu buchen bzw. käuflich im Campingfachhandel zu erwerben:
Zur Vermeidung von Umweltbelastungen durch Sanitärflüssigkeiten verwenden Sie diese möglichst sparsam oder abgezählt in einzelnen Pad´s und bitte nicht mehr als vom Hersteller empfohlen. Bitte entsorgen Sie den Inhalt der Toilettenkassette niemals in die freie Natur und auch nicht in den Straßengulli. Bitte entsorgen Sie ausschließlich in dafür vorgesehene Entsorgungsstationen oder an Kläranlagen angeschlossene Toiletten und verdünnen Sie den Inhalt durch reichlich Spülen mit Wasser.
Bei uns halten wir für Sie ein umfangreiches Sortiment an hilfreichen und nützlichen Zubehör bereit, welches Sie vorbehaltlich Verfügbarkeit teilweise mieten und/oder teilweise käuflich erwerben können. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.
Ja.
Kleinreparaturen und Ersatzteile bis zu einer Höhe von 150,- Euro können vom Mieter bei einem Caravan-Fachbetrieb ohne gesonderte Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden und werden von uns unter Vorlage des Originalbeleges der Fachwerkstatt – bei Austauschteilen unter zusätzlicher Vorlage des Altteiles – erstattet.
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Entwendung, Wild- oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind mit Ausnahme von nachfolgenden Ländern / Regionen erlaubt: Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei sowie Island. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell nicht gestattet.
Fährpassagen innerhalb Europas auf dazu geeigneten und zugelassenen Fähren sind erlaubt und das Wohnmobil ist dabei zu den gebuchten Konditionen versichert.
Fährpassagen innerhalb Europas auf dazu geeigneten und zugelassenen Fähren sind erlaubt und das Wohnmobil ist dabei zu den gebuchten Konditionen versichert.
Für ungetrübte Urlaubsfreuden mit Ihrem Mietundweg24 Wohnmobil spielt die Größe des Fahrzeuges eine entscheidende Rolle. Beachten Sie dabei vor allem die Anzahl der Reisenden. Denn in einem kleinen Wohnmobil ist der Urlaub zu zweit wunderbar, zu viert wird es aber schnell beengt. Bei den Fahrzeugbeschreibungen nennen wir Ihnen neben der Anzahl der zugelassenen Sitzplätze deshalb auch die Anzahl und Maße der Schlafplätze. Anhand der Grundrisse sind die Schlafmöglichkeiten und die Raumaufteilung gut nachvollziehbar.
In unserer Wohnmobil-Vermietflotte betreiben wir ausschließlich durchzugsstarke und verbrauchsarme Turbodiesel-Fahrzeuge der neuesten Generation. Je nach Beladungszustand und Fahrweise müssen Sie mit einem Diesel-Verbrauch von 10-14 Liter/100km rechnen.
Alle unsere Wohnmobile haben einen Frischwassertank für die unproblematische Wasserversorgung unterwegs. Die Größe des Tanks variiert je nach Modell und liegt zwischen 80 und 120 Liter. Die Frischwasseranlage der ADAC Wohnmobile wird Ihnen bei Fahrzeugübergabe gereinigt und desinfiziert sowie entleert übergeben. Bei Fahrzeugrücknahme muss die Frischwasseranlage leer sein. Frischwasseradditive – entweder auf Chlor- oder Silberionen-Basis – liegt jedem Fahrzeug bei.
Unsere Wohnmobile sind bei richtiger Nutzung und bei Berücksichtigung einiger Besonderheiten selbstverständlich wintertauglich. Sie sind rundherum isoliert und mit einer ausreichenden Heizung ausgestattet. Zudem wurden sie im Bezug auf die Wintertauglichkeit nach der strengen „DIN EN 1646-1 1996 D für Motorcaravan“ gefertigt und geprüft.
In ganz Europa gibt es zwischenzeitlich tausende von Ver- und Entsorgungsanlagen, bei denen Sie in der Regel sogar kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr Ihr Frischwasser auffüllen können. Zudem können Sie Ihre Wasservorräte bei allen Campingplätzen auffüllen. In den südeuropäischen Ländern kann oftmals auch bei Tankstellen gegen ein kleines Entgelt Wasser getankt werden. Zur Vermeidung von Gesundheitsproblemen empfehlen wir Ihnen nur aus augenscheinlich hygienisch unbedenklichen Quellen Frischwasser nachzutanken sowie den Einsatz der mitgelieferten Additive nach Herstellervorgaben als auch den Einsatz eines Sandfilters. Den Frischwassertank der Wohnmobile können Sie bequem von Außen per Wasserschlauch, Gieskanne oder Eimer mit Trichter befüllen.
In Europa gibt es hierzu bislang noch keine einheitliche Regelung, ganz im Gegenteil: Jedes Land hat diesbezüglich seine eigenen Regel, Vorschriften und Gesetze. Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Vorschriften der Reiseländer schon im Vorfeld bekannt zu machen.
Informationen hierzu erhalten Sie auch hier.
In Deutschland ist das einmalige Übernachten zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ nahezu überall erlaubt (dort wo es nicht explizit verboten ist). Campingähnliches Verhalten (unter anderem Herausdrehen der Markise, Aufstellung der Campingstühle und Tische …) ist dabei jedoch nicht gestattet!
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen nur auf dazu zugelassenen und geeigneten Plätzen – z.B. Wohnmobilstellplätze und oder Campingplätze – zu übernachten. Hören Sie dabei auf Ihre innere Stimme und bleiben Sie nur dort, wo Sie ein sicheres Gefühl haben.
Wir wollen Sie individuell, bedarfsgerecht und umfassend in die komplexe Wohnmobiltechnik einweisen. Bitte planen Sie daher mindestens gut eine Stunde für eine Fahrzeugübergabe ein und kommen Sie bitte nicht bei Dunkelheit oder kurz vor Torschluss zur Vermietstation. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen eine vorhergehende, telefonische Terminabstimmung mit der jeweiligen Mietstation!
Unsere Wohnmobile sind mit gasbetriebenen Geräten, z.B. einer Warmwassertherme, Gasheizung, Gaskocher und gasbetriebenen Kühlschrank ausgerüstet. Zu jeder Anmietung erhalten Sie eine volle deutsche Gasflasche mit max. 11kg Propan/Butan, welches in der Regel ausreichend ist. Sollten Sie während der Fahrt mehr Gas benötigen, so können Sie in Deutschland bei nahezu allen Baumärkten, bei Campingplätzen und Campingfachhandel eine neue Füllung käuflich erwerben. Hierzu geben Sie einfach die leere Pfandflasche ab und Sie bekommen eine gefüllte Gasflasche ausgehändigt. Kostenpunkt je nach Verkaufsstation: 12-20 €/11kg Füllung.
Im Ausland verhält es sich wegen teils unterschiedlicher Gasflaschensysteme etwas komplizierter. Generell empfehlen wir auf Auslandsreisen die zwei im gutsortierten Campingfachhandel erhältlichen Europa-Sets mit zu nehmen:
Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe können wir Ihnen leider kein Geld für die nichtverbrauchten Miettage gutschreiben – sofern dem Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Unsere Wohnmobile sind alle ohne Aufpreis mit einem Fahrradträger ausgestattet, bei dem je nach Fahrzeugtyp bis zu 4 Fahrräder transportiert werden können. Der Mieter ist jedoch eigenverantwortlich für die verkehrssichere Montage und Befestigung der Fahrräder auf dem Fahrradträger sowie für die verkehrstechnische Absicherung, z.B. durch Anbringung von vorgeschriebenen Warntafeln. (Eine Warntafel für Italien liegt dem Mietfahrzeug bei, Warntafeln für Spanien nur auf Anfrage und gegen Berechnung).
Bei uns können Sie selbstverständlich Ihren PKW für die Dauer der Wohnmobilanmietung kostenfrei und sicher in unserer Tiefgarage abstellen.
Als Alkoven wird die markante Ausbuchtung oberhalb der Fahrerkabine bezeichnet. In diesem Bereich befindet sich eine bequeme Schlafgelegenheit für zwei Personen, die vom Innenraum des Wohnmobilaufbaues mittels einer Leiter relativ leicht und bequem erreichbar ist.
Ja! Der Umweltschutz liegt uns wie allen Campern sehr am Herzen, daher sind alle Mietundweg24 Wohnmobile mit einer Feinstaubplakette ausgerüstet. Alle Fahrzeuge haben eine grüne Feinstaubplakette, da die Mietundweg24 Wohnmobilvermietung als einer der ersten Vermieter konsequent auf durchzugsstarke und spritsparende Turbodiesel-Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter gesetzt hat.
Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Mietundweg24 Wohnmobils. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag – insbesondere die §§ 651 a-l BGB – finden keinerlei Anwendung. Der Mieter führt seine Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Daher ist die Ausstellung eines Reisepreissicherungsscheines nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.
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